Aktuelles

24.05.2024

Wie wertvoll ist Dir das Grundgesetz?

Zu dieser Frage waren wir am Freitag, 24. Mai 2024, mit einer Aktion in der Innenstadt und luden die Menschen ein, für Ihre Grundrechte abzustimmen. Jede und jeder bekam einen Becher mit Sand und konnte damit die Artikel des Grundgesetzes gewichten.

„Eine schöne und wichtige Aktion“, so die Rückmeldung vieler. Eine Teilnehmerin fügte hinzu, „… dass es doch wichtig sei, sich mal wieder bewusst zu machen, auf welchem Fundament wir hier in Deutschland leben. Die Artikel wirken im ersten Moment so selbstverständlich – und dabei sind sie es nicht, wenn wir uns in der Welt umschauen. Wir können also öfter mal wieder dankbar für das sein, was wir hier in Deutschland vorfinden.“

Hintergrund der Aktion waren die „Demokratie-Festspiele Paderborn – Wir rocken das Grundgesetz!“ vom Paderborner Bündnis für Demokratie und Toleranz, die anlässlich des 75. Jubiläums unseres Grundgesetzes stattfanden.

Die Top 3 Artikel unserer Artikel-Gewichtung sind:

Artikel 1
[Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 4
[Glaubens- und Gewissensfreiheit]

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.